Recht

Wohnwagen Recht & Vorschriften – Zulassung, Tempo 100 & Versicherungspflichten

Für Wohnwagen gelten in Deutschland und Europa klare rechtliche Vorschriften.
Diese betreffen die Zulassung, Versicherungspflichten,
Fahrerlaubnis & Gewicht, sowie die Verkehrsregeln auf der Straße.
Wer die wichtigsten Bestimmungen kennt, vermeidet Bußgelder und gefährliche Situationen.

1. Zulassung & TÜV

  • Für Wohnwagen ist eine Zulassung bei der Zulassungsstelle erforderlich.
  • Benötigt wird eine gültige eVB-Nummer (Haftpflichtversicherung) und die Fahrzeugpapiere.
  • Wohnwagen müssen regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU/TÜV).
  • Prüfintervall i. d. R. alle 2 Jahre (je nach Gewichtsklasse).

Ohne gültige HU ist keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.

2. Führerschein & Gewicht

  • Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Wohnwagen).
  • Führerscheinklasse B: max. 3.500 kg Gesamtmasse.
  • B96: Erweiterung auf max. 4.250 kg möglich (Schulung erforderlich, keine Prüfung).
  • BE: Anhänger bis 3.500 kg zulässig (zusätzliche Prüfung erforderlich).

Das tatsächliche Gewicht darf die eingetragene Gesamtmasse nicht überschreiten.

3. Tempo 100 Regelung

  • Tempo 100 ist nur mit einer Tempo-100-Plakette und Zulassung möglich.
  • Wohnwagen muss für den Betrieb bei 100 km/h technisch geeignet sein (Reifen, Stoßdämpfer etc.).
  • Bestimmte Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Wohnwagen sind einzuhalten.
  • Eintragung erfolgt bei der Zulassung oder nachträglich mit Gutachten.

Ohne Tempo-100-Zulassung gilt weiterhin 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit.

4. Versicherungspflichten

  • Jeder Wohnwagen benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung.
  • Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, aber bei höherem Wert empfehlenswert.
  • eVB-Nummer wird für Zulassung benötigt.
  • Versicherungsschutz gilt auch bei Abstellen im öffentlichen Raum (abhängig vom Tarif).

Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Versicherung keine Zulassung.

5. Bußgelder & Konsequenzen

  • Überladung: Bußgelder ab 10 %, Punkte ab 20 % Überladung.
  • Tempoverstöße mit Anhänger werden strenger geahndet.
  • Fehlende HU oder Versicherung kann zur Stilllegung führen.
  • Im Ausland gelten teils deutlich höhere Strafen.

Gesetzesverstöße können nicht nur Bußgelder, sondern auch Versicherungsausschlüsse nach sich ziehen.

Häufige Fragen

Brauche ich für Wohnwagen eine eigene Zulassung?

Ja. Wohnwagen müssen zugelassen werden. Eine eVB-Nummer und regelmäßige HU sind erforderlich.

Welche Führerscheinklasse brauche ich?

Für Gespanne bis 3.500 kg reicht Klasse B. Für höhere Gewichte sind B96 oder BE notwendig.

Darf ich ohne Tempo-100-Plakette schneller fahren?

Nein. Ohne Zulassung für Tempo 100 gilt die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

Welche Versicherung ist Pflicht?

Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kasko ist optional.


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