Haftpflicht

Haftpflichtversicherung für Wohnwagen – gesetzlich vorgeschrieben

Für Wohnwagen besteht in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht.
Ohne gültigen Versicherungsschutz darf der Wohnwagen weder zugelassen noch bewegt werden.
Die Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden Dritter ab – nicht die eigenen.

1. Versicherungspflicht

  • Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Ohne sie keine Zulassung und keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
  • Gilt für den Betrieb im Gespann und für abgestellte Anhänger.
  • Deckungssumme muss gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Haftpflicht deckt ausschließlich Schäden Dritter ab.

2. Leistungen

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Wohnwagen entstehen.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (passiver Rechtsschutz).
  • Schäden durch Abrollen, Kippen oder Lösen des Anhängers.
  • Schutz bei Abstellen auf öffentlichen Plätzen.

Eigenschäden sind nicht abgedeckt.

3. Zulassung & eVB

  • Zur Anmeldung des Wohnwagens ist eine eVB-Nummer erforderlich.
  • Der Versicherungsnachweis muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
  • Bei Beendigung des Versicherungsschutzes erlischt die Zulassung automatisch.
  • Ohne aktiven Versicherungsschutz droht Stilllegung und Bußgeld.

4. Abgrenzung zur Kasko

  • Haftpflicht schützt Dritte – Kasko schützt den eigenen Wohnwagen.
  • Haftpflicht ist Pflicht, Kasko freiwillig.
  • Zusatzschutz (z. B. Diebstahl, Unwetterschäden) nur über Kasko möglich.

Häufige Fragen

Ist Haftpflicht für Wohnwagen Pflicht?

Ja. Ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung und keine Teilnahme am Straßenverkehr.

Reicht die Haftpflicht des Zugfahrzeugs?

Nein. Der Wohnwagen benötigt eine eigene Haftpflichtversicherung.

Was passiert ohne Versicherung?

Bußgelder, Stilllegung und persönliche Haftung drohen. Der Versicherungsschutz ist zwingend erforderlich.

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