Diebstahlschutz

Diebstahl & Elementarschutz für Wohnwagen

Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Unwettereinflüsse wie Sturm und Hagel
sind nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Dafür greift in der Regel die freiwillige Teilkaskoversicherung.
Die richtige Absicherung schützt vor hohen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

1. Versicherungsumfang

  • Absicherung erfolgt über die Teilkasko.
  • Versichert sind typischerweise: Diebstahl des Wohnwagens, Einbruchschäden, mutwillige Beschädigung durch Dritte, Unwetterschäden (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung).
  • Schäden am Zubehör sind nur gedeckt, wenn vertraglich erfasst.
  • Entschädigung erfolgt zum Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert (je nach Tarif).

Die Haftpflichtversicherung deckt keine Diebstahl- oder Unwetterschäden am eigenen Wohnwagen.

2. Diebstahlprävention

  • Mechanische Sicherungen wie Deichselschlösser oder Radkrallen erschweren Diebstähle.
  • Elektronische Systeme (z. B. GPS-Tracker) ermöglichen eine bessere Ortung.
  • Versicherer honorieren nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen oft mit Rabatten oder besseren Tarifen.
  • Sichere Stellplätze verringern das Risiko zusätzlich.

Prävention kann die Prämie senken und Schadensregulierungen beschleunigen.

3. Elementarschäden

  • Typisch abgedeckt: Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung.
  • Höhere Eigenanteile bei Elementarschäden möglich – Tarifdetails beachten.
  • Wohnwagen möglichst sturmfest abstellen (z. B. Standkeile, Sicherungssysteme).
  • Bei Unwetterwarnungen: rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

Elementarschäden nehmen durch Extremwetterlagen tendenziell zu – ausreichender Versicherungsschutz ist daher wichtig.

4. Zubehör absichern

  • Zubehör wie Markisen, Mover, Solaranlagen oder Fahrradträger muss in der Police erfasst sein, um mitversichert zu sein.
  • Wertnachweise (Rechnungen, Fotos) erleichtern die Schadenregulierung.
  • Festeinbauten sind meist mitversichert – mobile Gegenstände oft nicht automatisch.

Unvollständige Angaben können zu Leistungskürzungen führen.

5. Schadenfall & Meldung

  • Schaden unverzüglich melden (Versicherung + ggf. Polizei).
  • Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
  • Dokumentation (Fotos, Kaufbelege, Seriennummern) erleichtert die Regulierung.
  • Reparaturen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer durchführen.

Schnelles Handeln beschleunigt die Abwicklung und schützt vor Kürzungen.

Häufige Fragen

Deckt die Haftpflicht Diebstahl ab?

Nein. Die Haftpflichtversicherung schützt nur Dritte. Eigenschäden bei Diebstahl sind über die Teilkasko abzusichern.

Ist Diebstahlschutz Pflicht?

Nein, aber dringend empfohlen – besonders bei höherwertigen Wohnwagen.

Wie kann ich Diebstahl verhindern?

Mechanische Sicherungen, GPS-Tracker und sichere Stellplätze reduzieren das Risiko deutlich.

Sind Zubehörteile automatisch mitversichert?

Nein. Zubehör muss explizit in der Versicherungspolice erfasst sein.


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