Haftpflicht

Grundlagen der Wohnwagen-Haftpflicht

Die Wohnwagen-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung und Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr. Sie übernimmt Schäden, die Dritten durch den Wohnwagen entstehen, unabhängig davon, ob dieser gezogen wird oder selbst Ursache eines Schadens ist. Ohne Haftpflicht besteht kein rechtmäßiger Betrieb.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch den Wohnwagen entstehen. Dazu zählen Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Der konkrete Umfang richtet sich nach den vertraglichen Bedingungen und der vereinbarten Deckungssumme.

  • Personenschäden
  • Sachschäden an fremdem Eigentum
  • Folgekosten aus Vermögensschäden

Haftpflicht im Betrieb und im Stand

Der Haftpflichtschutz gilt nicht nur während der Fahrt, sondern auch in bestimmten Situationen im Stand, etwa beim Rangieren oder Abstellen. Entscheidend ist, dass der Schaden ursächlich vom Wohnwagen ausgeht. Abgrenzungen können im Einzelfall relevant sein.

  • Schäden während der Fahrt
  • Rangieren und Abstellen
  • Haftung bei Stillstand

Schadenfall

Abgrenzung zu weiteren Versicherungen

Die Haftpflichtversicherung schützt ausschließlich vor Ansprüchen Dritter. Schäden am eigenen Wohnwagen sind nicht Bestandteil der Haftpflicht und erfordern zusätzliche Versicherungen. Die Kombination verschiedener Versicherungsarten ermöglicht eine umfassendere Absicherung.

  • Kein Schutz für Eigenschäden
  • Ergänzung durch Kaskoversicherung
  • Zusätzliche Absicherungen je nach Nutzung

Kaskoversicherung
Versicherung – Übersicht

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Wohnwagen Pflicht?

Ja. Für Wohnwagen besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung als Voraussetzung für Zulassung und Betrieb.

Deckt die Haftpflicht Schäden am eigenen Wohnwagen ab?

Nein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich Schäden an Dritten, nicht am eigenen Wohnwagen.

Gilt der Haftpflichtschutz auch im Stand?

In bestimmten Situationen ja, sofern der Schaden ursächlich vom Wohnwagen ausgeht. Die genaue Abgrenzung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen.



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