Schadenfall & Abwicklung bei Wohnwagen-Versicherungen
Im Schadenfall ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend.
Ob Haftpflicht-, Kasko- oder Diebstahlschaden – die richtige Vorgehensweise beeinflusst,
wie reibungslos und vollständig die Regulierung abläuft.
Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte und Fristen.
1. Typische Schadenarten beim Wohnwagen
- Haftpflichtschaden: Dritte kommen durch den Wohnwagen zu Schaden – Abwicklung über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
- Kaskoschaden: Eigenschäden z. B. durch Unfall, Vandalismus oder Unwetter – Abwicklung über Teil- oder Vollkasko.
- Diebstahlschaden: Wohnwagen oder Zubehör wird gestohlen – Abwicklung über Teilkasko.
- Sonstige Schäden: z. B. Glasschäden, Brandschäden oder Leitungswasserschäden.
Die Schadensart bestimmt, welche Versicherung greift und welche Nachweise erforderlich sind.
2. Sofortmaßnahmen nach Eintritt des Schadens
- Schadensstelle absichern und weitere Schäden vermeiden.
- Bei Personenschäden: Rettungsdienst und Polizei rufen.
- Unfallgegner und Zeugen erfassen (Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherung).
- Fotos von Schaden, Umgebung und relevanten Details machen.
- Polizei einschalten bei Diebstahl, Vandalismus oder unklarer Schuldfrage.
Je vollständiger die Erstinformationen, desto schneller kann die Versicherung regulieren.
3. Schadenmeldung an die Versicherung
- Haftpflichtschäden müssen unverzüglich gemeldet werden – ideal innerhalb von 24 Stunden.
- Kaskoschäden ebenfalls so schnell wie möglich melden, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.
- Versicherungsnummer, Kennzeichen, Schadendatum und Schilderung des Vorfalls bereithalten.
- Keine Reparaturen durchführen, bevor der Versicherer den Schaden aufgenommen hat.
Eine verspätete Meldung kann zu Leistungskürzungen führen.
4. Wichtige Unterlagen & Nachweise
- Versicherungsschein und eVB-Nummer (Haftpflicht).
- Kaufbelege oder Rechnungen (bei Zubehör oder Neuwagen).
- Fotos, Skizzen, polizeiliche Anzeigen.
- Zeugenaussagen, Kontaktdaten von Beteiligten.
- Reparaturangebote oder Gutachten (nach Absprache).
Je besser die Dokumentation, desto klarer die Beweislage.
5. Regulierungsablauf
- Versicherer prüft den Schaden und fordert ggf. ergänzende Unterlagen an.
- Bei größeren Schäden erfolgt ein Gutachten oder Besichtigung vor Ort.
- Freigabe der Reparatur oder Auszahlung entsprechend der Versicherungsbedingungen.
- Regulierung bei Haftpflicht: direkte Zahlung an Geschädigte.
- Regulierung bei Kasko: Zahlung an Versicherungsnehmer.
Regulierungsdauer hängt von Schadenshöhe, Unterlagen und Gutachten ab.
Häufige Fragen
Welche Versicherung greift im Schadenfall?
Bei Schäden Dritter die Haftpflicht, bei Eigenschäden die Kasko (Teil- oder Vollkasko), bei Diebstahl die Teilkasko.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Unverzüglich, am besten innerhalb von 24 Stunden.
Brauche ich ein Gutachten?
Nur bei größeren Schäden oder auf Anforderung des Versicherers.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Der Versicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Fristen nicht eingehalten werden.