Versicherungspflichten für Wohnwagen – was gesetzlich vorgeschrieben ist
Wer einen Wohnwagen im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, eine
Haftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Nutzung und Ausstattung kann zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.
Diese Übersicht erklärt die gesetzlichen Pflichten und sinnvollen Erweiterungen.
1. Pflichtversicherung: Haftpflicht
- In Deutschland gilt für Wohnwagen eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht.
- Sie deckt Schäden ab, die Dritten durch den Anhänger entstehen.
- Ohne gültige Haftpflicht darf der Wohnwagen nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
- Der Nachweis erfolgt über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Die Haftpflichtversicherung schützt nicht den eigenen Schaden – sondern Ansprüche Dritter.
2. Kasko & Zusatzschutz
- Eine Kaskoversicherung ist freiwillig, kann aber bei höherwertigen Wohnwagen sinnvoll sein.
- Teilkasko deckt u. a. Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm und Hagel ab.
- Vollkasko schützt zusätzlich bei selbstverschuldeten Schäden und Vandalismus.
- Optional: Schutzbrief, Inhaltsversicherung oder spezielle Auslandspolicen.
Kasko ist keine Pflicht, aber für teurere Modelle wirtschaftlich sinnvoll.
3. Versicherung bei Nutzung
- Die Haftpflicht greift auch, wenn der Wohnwagen angekoppelt ist.
- Abgekoppelte Anhänger müssen ebenfalls versichert sein.
- Schäden auf Campingplätzen oder Privatgelände sind nicht immer abgedeckt – je nach Tarif.
- Bei Vermietung des Wohnwagens sind gesonderte Policen erforderlich.
Nutzungsart und Versicherungsschutz müssen übereinstimmen – sonst drohen Leistungskürzungen.
4. Pflichten des Halters
- Der Halter muss den Versicherungsschutz aktiv aufrechterhalten.
- Bei Stilllegung muss der Versicherer informiert werden.
- Änderungen an Nutzung oder Standort können den Versicherungsschutz beeinflussen.
- Nachweise sind bei Kontrollen mitzuführen (z. B. Versicherungsnummer oder eVB).
Versicherungslücken können zu Bußgeldern und persönlicher Haftung führen.
Häufige Fragen
Ist eine Haftpflichtversicherung für Wohnwagen Pflicht?
Ja. Ohne Haftpflicht darf der Wohnwagen nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Wann greift die Haftpflichtversicherung?
Sobald der Wohnwagen im öffentlichen Verkehr bewegt oder abgestellt wird – auch angekoppelt.
Ist eine Kaskoversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, Kasko ist freiwillig, aber häufig empfehlenswert bei teuren Wohnwagen.
Was passiert ohne Versicherung?
Ohne Versicherung darf der Wohnwagen nicht genutzt werden. Es drohen Bußgelder, Stilllegung und persönliche Haftung.