Zulassung-Tüv

Zulassung & TÜV für Wohnwagen – Anforderungen & Fristen im Überblick

Bevor ein Wohnwagen in Deutschland im Straßenverkehr bewegt werden darf, muss er ordnungsgemäß zugelassen und regelmäßig zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgestellt werden.
Dabei gelten klare Vorschriften zu Identifikation, Sicherheit und Fristen. Diese Seite bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen.

1. Zulassungsvoraussetzungen

  • Wohnwagen müssen vor der ersten Fahrt bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden.
  • Für neue wie gebrauchte Wohnwagen gelten die gleichen Grundvoraussetzungen.
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung besitzen.
  • Technischer Zustand und Identität werden bei der Anmeldung überprüft.

Ohne Zulassung darf ein Wohnwagen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

2. Kennzeichen & Unterlagen

  • Wohnwagen erhalten ein eigenes amtliches Kennzeichen.
  • Für die Anmeldung erforderlich: Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, Versicherungsnachweis (eVB), HU-Bescheinigung (bei gebraucht), ggf. COC-Papiere.
  • Bei gebrauchten Wohnwagen kann zusätzlich ein Kaufvertrag verlangt werden.
  • Bei Anbau von Zubehör oder Umbauten kann eine Abnahme erforderlich sein.

Das Kennzeichen muss hinten gut lesbar angebracht sein.

3. TÜV & Hauptuntersuchung

  • Wohnwagen unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU).
  • Erstuntersuchung in der Regel nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre.
  • Prüfung erfolgt durch anerkannte Prüfstellen (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ).
  • Geprüft werden u. a. Bremsen, Beleuchtung, Auflaufbremse, Rahmen, Fahrgestell und Reifen.

Ohne gültige HU darf der Wohnwagen nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

4. Fristen & Bußgelder

  • HU-Frist: i. d. R. alle 24 Monate, bei Neuzulassung nach 36 Monaten.
  • Überziehung bis zu 2 Monate: Verwarnungsgeld möglich.
  • Überziehung über 2 Monate: Bußgeld und zusätzliche vertiefte Untersuchung.
  • Erhebliche Mängel führen zur Nachprüfung – nicht zur Stilllegung, sofern Frist eingehalten wird.

Eine fristgerechte HU spart Kosten und vermeidet Bußgelder.

Häufige Fragen

Wann muss ein Wohnwagen zum TÜV?

Erst nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Maßgeblich ist das Datum der letzten HU.

Welche Unterlagen benötige ich zur Zulassung?

Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, Versicherungsnachweis (eVB), HU-Bescheinigung, COC-Papiere.

Was wird bei der HU geprüft?

Bremse, Beleuchtung, Auflaufbremse, Fahrgestell, Reifen und allgemeiner technischer Zustand.

Welche Strafe droht bei abgelaufenem TÜV?

Bis 2 Monate Verwarnung, danach Bußgelder und intensivere Prüfung – je nach Überziehungsdauer.


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